BAFA: Sanierung bestehender Gebäude als Einzelmaßnahme

Da der Staat sich ambitionierte Umweltziele gesetzt hat, unterstützt er auch beim Neubau und der Sanierung mit umfangreichen Förderungen.
Zuschüsse können hierbei über das Bundesamt für Wirtschart und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KFW beantragt werden.
Mit der Einführung des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01. Januar 2024 sind Zuschüsse bis zu 70% möglich.
Mit folgender Vorgehensweise erreichen Sie mit uns den höchstmöglichen Zuschuss:
KfW Maßnahme Neubau oder Sanierung
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Förderungen sowohl für den Kauf/Bau eines klimafreundlichen Neubaus als auch für eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.
Förderkredite werden in diesem Zusammenhang für einen klimafreundlichen Neubau vergeben. Gibt es sogar eine ONG-Zertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) für klimafreundliche Wohngebäude, erhöht sich die Kreditsumme.
Sie wollen Ihr Bestandsgebäude energieeffizient sanieren? Dann können Sie dafür entsprechende KfW-Fördermittel beantragen. Im Rahmen einer professionellen Energieberatung helfen wir Ihnen dabei, ein ganzheitliches Sanierungskonzept zu erstellen, um die Effizienzhausstufe zu erreichen. Zu diesem Ergebnis können zahlreiche Maßnahmen beitragen, unter anderem eine zusätzliche Dämmung von Dach, Kellerdecke und Austausch von
Fenstern.
Mit folgender Vorgehensweise erreichen Sie mit uns den höchstmöglichen Zuschuss:
GEG-Nachweis für den Bauantrag
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt heute strenge Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauprojekten. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und führt die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Bereits vor dem ersten Spatenstich müssen die Bauherren für den Bauantrag nachweisen, dass das zukünftige Gebäude sich an die Vorgaben des GEG hält. Mit dem GEG-Nachweis können Sie gegenüber den Ämtern im Detail darlegen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Rahmen eines Bauantrags für ein neues Gebäude oder einen größeren Umbau erfüllt werden können.
Der GEG-Nachweis wird von einem qualifizierten Energieberater Ihres Vertrauens erstellt. Gerne bieten wir Ihner diese Leistung in unserem Portfolio an. Wir erstellen einen DIN-gerechneten Wärmeschutznachweis für den Neubau und Altbau nach GEG. Nach Fertigstellung Ihres Neubau- oder Sanierungsvorhabens prüfen wir, ob die Vorgaben des GEG erfüllt wurden und stellen dem Bauherren den offiziellen Gebäudeenergieausweis aus
Oder schnell und einfach




