Wir begleiten Ihre Sanierung.

BAFA: Sanierung bestehender Gebäude als Einzelmaßnahme

Da der Staat sich ambitionierte Umweltziele gesetzt hat, unterstützt er auch beim Neubau und der Sanierung mit umfangreichen Förderungen.

Zuschüsse können hierbei über das Bundesamt für Wirtschart und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KFW beantragt werden.

Mit der Einführung des Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 01. Januar 2024 sind Zuschüsse bis zu 70% möglich.

Mit folgender Vorgehensweise erreichen Sie mit uns den höchstmöglichen Zuschuss:

Kostenfreie Beratung und Erstellung eines Konzeptes zur Sicherung der höchstmöglichen Zuschüsse.

Wir erfassen detailliert den Gebäudebestand und erstellen einen Beratungsbericht und den ISFP (individuellen Sanierungsfahrplan).

Vorteile für Sie:

  • Sie erhalten ggf. mit dem ISFP bei späteren Sanierungsmaßnahmen einen um 5% höheren Zuschuss
  • 50% (bis max. 650€) der Beratungskosten werden von dem BAFA zurückerstattet, bei Gebäuden mit 3 und mehr Wohneinheiten bis max. 850€
  • Wir finden meistens kleine kostengünstige Optimierungen, die langfristig die Heizkosten massiv senken
  • Im Zuge der Energieberatung wird auch ein Energieausweis erstellt, der 10 Jahre gültig ist und im Falle von Verkauf oder Vermietung Vorschrift ist.
  • Wir stimmen den Sanierungsfahrplan ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse ab

Unsere Honorarkosten für die Baubegleitung und Planung der Maßnahme werden über 50 % bezuschusst.

Sie möchten eine Sanierungsmaßnahme umsetzen (z.B. Dämmung oder Erneuerung Dach, Austausch von Fenstern, Dämmung der Fassade oder Austausch der Heizung)

  • Sie holen Angebote von Fachunternehmen ein.
    Tipp: Fragen Sie die Sanierungsmaßnahmen bei mehreren Handwerkern an.
    Eine Vergabe an einen Generalunternehmer zu einem Festpreisangebot kann Ihnen Kostensicherheit bieten!
  • Wir erstellen die für den Antrag benötigte Berechnungen und Nachweise
  • Wir verwalten den gesamten Antragprozess und geben Antworten auf Rückfragen des Bafa oder der Fachunternehmer
  • Wir werten die Handwerker-Angebote aus und prüfen ob die Vorgaben des BEG (Bundesgesetz Effiziente Gebäude) eingehalten werden

Unsere Honorarkosten für die Baubegleitung der Maßnahme werden über 50% bezuschusst.

Bei der Umsetzung bewilligter Sanierungsmaßnahmen ist eine Baubegleitung durch einen zugelassenen Gebäudeenergieberater Pflicht. Dies übernehmen wir für Sie.

Wir überwachen die energetischen Maßnahmen. Nach Bedarf werden zusätzlich noch folgende Nachweise benötigt und durch uns erstellt:

  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Aufstellen eines Luftdichtheitskonzepts
  • Erstellen eines Lüftungskonzepts
  • Berechnungen für die Nachweise
  • Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Empfehlungen zum Nutzerverhalten
  • Unterstützung bei Einholung der Angebote
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Schallschutzplanung
  • Baustellenbegehungen
  • Luftdichtheitsmessung / Thermografie
  • Erstellen des Energieausweises nach der Sanierung

KfW Maßnahme Neubau oder Sanierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Förderungen sowohl für den Kauf/Bau eines klimafreundlichen Neubaus als auch für eine energetische Sanierung von Bestandsgebäuden.

Förderkredite werden in diesem Zusammenhang für einen klimafreundlichen Neubau vergeben. Gibt es sogar eine ONG-Zertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) für klimafreundliche Wohngebäude, erhöht sich die Kreditsumme.

Sie wollen Ihr Bestandsgebäude energieeffizient sanieren? Dann können Sie dafür entsprechende KfW-Fördermittel beantragen. Im Rahmen einer professionellen Energieberatung helfen wir Ihnen dabei, ein ganzheitliches Sanierungskonzept zu erstellen, um die Effizienzhausstufe zu erreichen. Zu diesem Ergebnis können zahlreiche Maßnahmen beitragen, unter anderem eine zusätzliche Dämmung von Dach, Kellerdecke und Austausch von
Fenstern.

Mit folgender Vorgehensweise erreichen Sie mit uns den höchstmöglichen Zuschuss:

Kostenfreie Beratung und Erstellung eines Konzeptes zur Sicherung der höchstmöglichen Zuschüsse.

Bei der geplanten KFW-Sanierung eines Gebäudes hat in vielen Fällen eine Vor-Ort- Beratung im Vorfeld Sinn. Dies bedeutet:

Wir erfassen detailliert den Gebäudebestand und erstellen einen Beratungsbericht und den ISFP (individuellen Sanierungsfahrplan) Vorteile für Sie:

  • Sie erhalten mit dem ISFP bei späteren Sanierungsmaßnahmen einen um 5% höheren Zuschuss
  • 50% (bis max. 650 €) der Beratungskosten werden von dem BAFA zurückerstattet
  • Wir finden meistens kleine kostengünstige Optimierungen die langfristig die Heizkosten massiv senken
  • Im Zuge der Energieberatung wird auch ein Energieausweis erstellt, der 10 Jahre gültig ist und im Falle von Verkauf oder Vermietung Vorschrift ist.
  • Wir stimmen den Sanierungsfahrplan ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse ab

Wir erstellen die BzA und die dafür benötigten Berechnungen und Nachweise. Über Ihre Hausbank wird dann der KFW-Kredit beantragt.

Unsere Honorarkosten für die Antragstellung und Planung der Maßnahme werden über 50 % bezuschusst

  • Sie holen Angebote von Fachunternehmen ein.
    Tipp: Fragen Sie die Sanierungsmaßnahmen bei mehreren Handwerkern an. Eine Vergabe an einen Generalunternehmer zu einem Festpreisangebot kann Ihnen Kostensicherheit bieten!
  • Wir erstellen die für den Antrag benötigte Berechnungen und Nachweise
  • Wir erstellen die BzA (Bestätigung zum Antrag)
  • Wir geben Antworten auf technische Rückfragen der KFW oder der Fachunternehmer
  • Wir werten die Handwerker-Angebote aus und prüfen ob die Vorgaben des BEG (Bundesgesetz Effiziente Gebäude) eingehalten werden

Unsere Honorarkosten für die Baubegleitung der Maßnahme werden über 50 % bezuschusst.

Bei der Umsetzung bewilligter Maßnahmen ist eine Baubegleitung durch einen zugelassenen Gebäudeenergieberater Pflicht. Dies übernehmen wir für Sie.

Wir überwachen die energetischen Maßnahmen. Nach Bedarf werden zusätzlich noch folgende Nachweise benötigt und durch uns erstellt:

  • Konzept zur Wärmebrückenminimierung
  • Aufstellen eines Luftdichtheitskonzepts
  • Erstellen eines Lüftungskonzepts
  • Berechnungen für die Nachweise
  • Aufstellung der förderfähigen Kosten
  • Empfehlungen zum Nutzerverhalten
  • Unterstützung bei Einholung der Angebote
  • Teilnahme an Baubesprechungen
  • Schallschutzplanung
  • Baustellenbegehungen
  • Luftdichtheitsmessung / Thermografie
  • Erstellen des Energieausweises nach dem Abschluss der Maßnahmen
  • Erstellen der BnD (Bestätigung nach Durchführung)

GEG-Nachweis für den Bauantrag

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt heute strenge Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauprojekten. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und führt die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.

Bereits vor dem ersten Spatenstich müssen die Bauherren für den Bauantrag nachweisen, dass das zukünftige Gebäude sich an die Vorgaben des GEG hält. Mit dem GEG-Nachweis können Sie gegenüber den Ämtern im Detail darlegen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Rahmen eines Bauantrags für ein neues Gebäude oder einen größeren Umbau erfüllt werden können.

Der GEG-Nachweis wird von einem qualifizierten Energieberater Ihres Vertrauens erstellt. Gerne bieten wir Ihner diese Leistung in unserem Portfolio an. Wir erstellen einen DIN-gerechneten Wärmeschutznachweis für den Neubau und Altbau nach GEG. Nach Fertigstellung Ihres Neubau- oder Sanierungsvorhabens prüfen wir, ob die Vorgaben des GEG erfüllt wurden und stellen dem Bauherren den offiziellen Gebäudeenergieausweis aus

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